Ratgeber:
Kosten und Zuschüsse
Willkommen bei unserem Ratgeber zu Kosten und Zuschüssen der Deutsche Pflege. Die Pflege eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Kostenfaktoren der Pflege sowie die möglichen Zuschüsse und finanziellen Hilfen bieten.
Unsere Experten haben umfassende Informationen zusammengestellt, um Ihnen bei der Planung und Bewältigung der Pflegekosten zu helfen. Von der häuslichen Pflege bis hin zu stationären Einrichtungen – wir zeigen Ihnen, welche Ausgaben auf Sie zukommen und welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Erfahren Sie mehr über die Pflegegrade, die Leistungen der Pflegeversicherung und zusätzliche Fördermöglichkeiten durch staatliche und private Stellen. Nutzen Sie unseren Ratgeber, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die bestmögliche Versorgung für Ihre Liebsten sicherzustellen.
Ihr Team von Deutsche Pflege
Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich
Unsere Beratungsleistungen sind immer kostenfrei und unverbindlich. Wir möchten Sie bei diesem sensiblen Thema bestmöglich unterstützen, daher fallen bei uns keine Beratungskosten oder -honorare an. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben und die Kosten zuvor transparent von Ihrem Berater erläutert wurden.
Keine Vermittlungsgebühr und transparente Preise
Im Gegensatz zu vielen anderen Agenturen berechnen wir keine Vermittlungsgebühr – Sie bezahlen lediglich einen fest vereinbarten und transparenten Preis. Es kommen keinerlei versteckte Kosten hinzu, über die wir vorher nicht gesprochen haben bzw. die nicht im abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag stehen.
Was kostet eine 24h Pflegekraft?
Im Vergleich zur Unterbringung in einem Pflegeheim ist die sogenannte 24-Stunden-Betreuung eine kostengünstigere Form der Altenpflege. Dennoch müssen pflegebedürftige Senioren und ihre Familien mit Bruttokosten von rund 2.500 bis 3.300 Euro pro Monat rechnen – abzüglich der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse. Angesichts dieser Beträge ist es verständlich, dass viele Familien nach günstigeren Alternativen suchen. Fordern Sie noch heute ein kostenloses und individuell abgestimmtes Angebot bei uns an!
Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege
Um die entstehenden Kosten bei der 24 Stunden Pflege für Sie finanzierbar zu machen, können Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören das Pflegegeld sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Durch das Pflegeunterstützungsgeld wird auch die häusliche Betreuung gefördert.
Daher haben Pflegebedürftige seit 2017 mehr Möglichkeiten, die Leistungen zu verwenden und zu kombinieren. Auf diese Weise kann die 24 Stunden Pflege zu Hause günstiger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sein.
So können beispielsweise die Kosten für die stationäre Heimumterbringung zusammen mit dem Geld für den täglichen Bedarf schnell bei knapp 4.000 Euro im Monat liegen, wenn Pflegegrad 3 vorliegt. Über die Pflegeversicherung wird nur rund ein Drittel des Betrags erstattet, so dass Sie den Großteil der Kosten selbst tragen müssen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Pflegegeld
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Leistung der gesetzlichen / privaten Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die sich zuhause betreuen lassen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden – das bedeutet, dass es für die sogenannte 24 Stunden Pflege eingesetzt werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes errechnet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. Die Zuweisung des Pflegegrads erfolgt auf Antrag der Pflegekasse durch den medizinischen Dienst.
Welche Voraussetzungen?
Die Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist, dass Versicherte als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft werden. Hierzu müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Pflegebedürftig anerkannt ist, wer von einem Prüfer des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder einem Gutachter des MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben. Das Antragsformular hierzu erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Übersicht der Höhe des Pflegegeldes bei entsprechendem Pflegegrad:
Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat € |
---|---|
Pflegegrad 1 | |
Pflegegrad 2 | 316 |
Pflegegrad 3 | 545 |
Pflegegrad 4 | 728 |
Pflegegrad 5 | 901 |
Verhinderungspflege
Es kann zu verschiedenen Situationen kommen, wo eine Ersatzpflege benötigt wird, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub. Die Verhinderungspflege springt ein, um eine konstante Pflege zu ermöglichen. Auch eine osteuropäische Betreuungskraft kann die Verhinderungspflege übernehmen.
Ab Pflegegrad 2 sind jährlich bis zu 2418 EUR Zuschuss aus der sogenannten Verhinderungspflege möglich.
Welche Voraussetzungen?
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, des Weiteren muss die/der Pflegebedürftige mindestens seit sechs Monaten zuhause betreut werden. Der volle Betrag von 2418 EUR kann beantragt werden, wenn Sie das Kurzzeitpflege-Budget nicht in Anspruch genommen haben.
Das Geld wird dem Pflegebedürftigen Versicherten überwiesen. Den Antrag erhalten Sie auch hier bei Ihrer Pflegekasse.
- Sie gilt für maximal 6 Wochen oder 42 Tage pro Jahr.
- Ein Ansparen der Beträge ist nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zum Jahresende.
- Der Betrag wird nur bei nachgewiesenen Kosten überwiesen. Das bedeutet Sie erhalten kein Geld vorher, sondern erst nach der beanspruchten Pflegezeit und bei Vorlage der Rechnungen.
Steuerentlastung
(haushaltsnahe Dienstleistungen)
Der Staat unterstützt die 24 Stunden Pflege mit Steuervorteilen durch die Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Es können bis zu 20% der angefallenen Kosten (maximal 4000 EUR jährlich) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, Sie steuerlich zu beraten. Ihr Steuerberater ist hierzu der richtige Ansprechpartner, um sich gezielt zu dieser Steuerentlastung zu informieren.
Pflegehilfsmittel
Pflegen Sie oder eine Betreuungskraft zuhause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.